UFI-Code und Produktanmeldung nach CLP-Verordnung

Wir möchten Sie über den aktuellen Stand zum UFI-Code informieren. Gemeinsam mit unserem Dienstleiter für regulatorische Angelegenheiten haben wir die UFI-Codes für unsere GLUETEC Produkte erzeugt. Diese werden bei uns von Frau Meister verwaltet und stehen ab sofort zur Verfügung. Beginnend ab Januar 2021 werden die UFI-Codes auf die GLUETEC GROUP Sicherheitsdatenblätter gedruckt und zeitnah folgend auch auf die Produktetiketten. Die Produktmeldungen werden aktuell von unserem Dienstleister durchgeführt und bis Mitte Dezember 2020 abgeschlossen sein.

 

Allgemeine Informationen

Alle Unternehmen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) chemische Produkte mit Gefahrstoffkennzeichnung auf den Markt bringen, müssen ihre Produkte und Sicherheitsdatenblätter mit dem jeweiligen UFI-Code (Unique Formula Identifier) kennzeichnen. Dieser Code wird elektronisch aus der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Inverkehrbringers und der speziellen Formulierung des Produkts generiert. Nur die Giftnotrufzentralen haben Zugriff auf diese Information. Ausführliche Informationen zum UFI finden Sie unter folgendem Link:

https://poisoncentres.echa.europa.eu/documents/22284544/22295820/ufi_what_it_means_de.pdf/02a33578-0055-f47e-1a47-1654254ee1c3

 

Aktuelle Fristen für die UFI-Kennzeichnung:

  • Ab 01. Januar 2025: Alle Produkte, die bereits vorher ohne UFI gemeldet und verkauft wurden
  • Ab 01. Januar 2024: Neue Produkte für industrielle Zwecke
  • Ab 01. Januar 2021: Neue Produkte für Endverbraucher und Produkte für den professionellen Einsatz

 

Bitte beachten Sie, dass für die UFI-Kennzeichnung immer eine neue Produktmeldung nach dem harmonisierten Meldeverfahren über die ECHA nötig ist. Sie müssen Ihre Produkte für die Länder melden, in die Sie die jeweiligen Produkte verkaufen möchten. Die Produktmeldung können Sie selbst vornehmen oder einen Dienstleiter dafür beauftragen. Weitere Infos zum Meldeverfahren finden Sie hier:

 https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veranstaltungen/2019-05-20-Gemische-im-Fokus/03-Anhang-VIII-CLP-Wie-funktioniert-die-Meldung-nach-Artikel-45.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

UFI-Verfahren für GLUETEC-Kunden

Um rechtskonform zu handeln und Ihnen die UFI-Kennzeichnung so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir Ihnen ab sofort diese zwei Möglichkeiten an:

 

 1.      Sie beziehen die Sicherheitsdatenblätter nicht über GLUETEC

 Dann müssen Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter inkl. UFI-Codes selbst erstellen oder einen Dienstleister damit beauftragen. Wählen Sie hierbei

a)       ob Sie die GLUETEC-UFI-Codes kostenfrei verwenden möchten oder

b)      eigene UFI-Codes erstellen bzw. erstellen lassen.

Sie sind in diesem Fall für die Aktualität Ihrer Sicherheitsdatenblätter und die Meldung Ihrer Produkte zu jeder Zeit selbst verantwortlich.

 

2.      Sie beauftragen GLUETEC mit der Bestellung der Sicherheitsdatenblätter inkl. UFI-Code

2.1  UFI

Sie entscheiden,

a)       ob Sie die GLUETEC-UFI-Codes verwenden möchten oder

b)      ob wir für Sie kostenfrei neue UFI-Codes erstellen sollen oder

c)       ob wir Ihre bereits vorhandenen, eigenen UFI-Codes verwenden sollen. Wenn Sie schon eigene vergeben haben, teilen              Sie uns diese bitte mit.

Ihre Codes werden dann auf Ihre Sicherheitsdatenblätter übernommen. GLUETEC liefert Ihnen die aktuellen Sicherheitsdatenblätter inkl. UFI-Codes als PDF.

 

2.2  Produktmeldung über das ECHA-Portal

Sie entscheiden, ob Sie

a)       Ihre Produkte selbst bei der ECHA melden möchten oder

b)      GLUETEC mit der ECHA-Meldung beauftragen. Voraussetzung hierfür ist die vorherige SDB-Erstellung über GLUETEC!

Bitten beachten Sie, dass wir Produktmeldungen nur in den europäischen Mitgliedsstaaten des ECHA-Portals vornehmen können. Weitere nationale Meldungen sind nicht enthalten.

Aktuelle Länderliste der ECHA einsehbar unter: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/echa-submission-portal

 

Wir empfehlen unseren Kunden mit Private Label folgendes Vorgehen

Bereits gemeldete Produkte können in der Übergangsfrist bis Ende 2024 mit den bestehenden Etiketten ohne UFI vertrieben werden. Wir empfehlen die Umstellung mit der nächsten Neuauflage Ihrer Etiketten durchzuführen. Sind Anpassungen an Ihren Etiketten nötig, werden wir Sie vor der nächsten Bestellung darüber informieren. Ihre alten Etiketten werden dann nach Rücksprache aufgebraucht oder auf Ihre Kosten vernichtet.

 

Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie in Zukunft verfahren möchten. Sollten Sie noch Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung:

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