AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WIKO Klebetechnik Sp. z o.o.
1. Geltungsbereich
- Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der Firma WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Diese Verkaufsbedingungen gelten weiter auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie keiner gesonderten neuerlichen Vereinbarung zugeführt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. entfalten keine Wirksamkeit, sofern sie seitens WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. nicht anerkannt werden. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen entfalten auch dann Wirksamkeit, selbst wenn WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist und eine Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
- In den Kaufverträgen, die zwischen WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. und dem Kunden anlässlich des Kaufvertragsabschlusses geschlossen werden, sind die grundsätzlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. enthalten; darüber hinausgehende – in den Kaufverträgen nicht enthaltene – Vertragsbedingungen werden durch diese AGB ersetzt.
2. Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert pro Auftrag für Lieferungen beträgt 150,00 € (netto Warenwert). Bestellungen mit geringerem Bestellwert können auch ausgeführt werden. Für diese Kleinaufträge unter dem Mindestbestellwert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 50,00 € zzgl. MwSt. pro Auftrag.
3. Angebot und Vertragsabschluss
- Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist durch WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. als angenommen angesehen werden. Ebenso steht WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. ohne Angabe von Gründen ein Ablehnungsrecht hinsichtlich eines an sie erstellten Kaufangebotes zu. WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. ist nicht verpflichtet, ein Angebot explizit abzulehnen, kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Angebot seitens des Kunden nicht beantwortet wird und keine Lieferung erfolgt.
- Die Angebote von WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
- Sie stimmen zu, dass Sie zukünftig Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden im PDF-Format per E-Mail versandt. Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungszustellung oder zur Papieraustellung erteilt Ihr zuständiger Sachbearbeiter der WIKO Klebetechnik Sp. z o.o.
4. Zahlungsbedingungen
- Die Preise von WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. gelten ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es handelt sich um Nettopreise; die gesetzliche Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungslegung gesondert ausgewiesen.
- Ein Skontoabzug ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Der Kaufpreis ist netto sofort mit Zugang der Rechnung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Zahlungen gelten erst mit Wertstellung auf einem Konto der WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. als erfolgt. Bei Scheckzahlung erst mit Einlösung des Schecks.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
- Zur Aufrechnung gegen den Kaufpreis ist der Kunde nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
- Kosten für Verpackungsmaterialien werden laut aktueller Preisliste extra berechnet. Bitte erfragen Sie die Tarife bei Ihrem Kundenberater. Gestaffelt nach Größe/Gewicht: Pakete bis 30 kg, Halbpalette plus Palettengebühr, Europalette plus Palettengebühr (Kaution bei Rückgabe).
5. Liefer- und Leistungszeitraum
- Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind, sind unverbindliche Angaben. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn alle technischen Fragen mit dem Kunden geklärt sind und sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt wurden.
- WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. kann vereinbarte Lieferfristen einseitig verlängern, nach vorheriger Ankündigung. Die Haftung bei Lieferverzug ist auf 15 % des im Verzug befindlichen Lieferwerts begrenzt.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig; der Kunde ist verpflichtet, diese anzunehmen.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht Gefahr und Lagerkosten zu seinen Lasten; Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6. Gefahrenübergang – Versand / Verpackung
- Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch schließt WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. Versandversicherungen ab; Mehrkosten trägt der Kunde.
- Transport- und sonstige Verpackungen (ausgenommen Europaletten) werden nicht zurückgenommen. Der Kunde entsorgt auf eigene Kosten.
- Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Kunden, lagert WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden ein. Anzeige der Versandbereitschaft gilt als Versand und berechtigt zur Rechnungsstellung.
7. Gewährleistung / Abnahme
- Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
- Grundlage der Mängelhaftung ist die Vereinbarung über Beschaffenheit und Spezifikation der Ware (Vertrag, Produktbeschreibungen, Kataloge, Homepage).
- Ohne Vereinbarung gilt § 434 Abs. 1 S. 2–3 BGB. Haftung für unautorisierte Aussagen Dritter (z. B. Werbeaussagen) wird ausgeschlossen.
- Der Kunde muss Ware unverzüglich prüfen und offensichtliche Mängel binnen 3 Kalendertagen schriftlich rügen; verdeckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung. Bei schuldhafter Verspätung oder unterlassener Prüfung entfällt die Haftung.
- Spricht Abnahme an, gilt sie spätestens zwei Wochen nach Lieferung als erfolgt, falls nichts anderes vereinbart ist.
- WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. kann nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Das Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung bleibt unberührt.
- Nacherfüllung kann von vorausgehender Zahlung abhängen; der Kunde darf jedoch einen Teil des Preises im Verhältnis zum Mangel zurückbehalten.
- Der Kunde gewährleistet Prüf- und Untersuchungsmöglichkeiten; bei Ersatzlieferung ist mangelhafte Ware zurückzugeben.
- Aufwendungen für Prüfung und Nacherfüllung (Transport-, Arbeits-, Materialkosten ohne Ausbau/Montage) trägt WIKO Klebetechnik Sp. z o.o., wenn Mangel vorliegt. Bei unbegründeter Mängelrüge kann sie Ersatzkosten verlangen, sofern der Kunde keine Unkenntnis geltend machen kann.
- In dringenden Fällen (Gefährdung, erhebliche Schäden) darf der Kunde selbst nachbessern und Ersatz der objektiv erforderlichen Kosten verlangen, nach vorheriger Information an WIKO Klebetechnik Sp. z o.o.
- Schlägt Nacherfüllung fehl oder Frist verstrichen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern, außer bei unerheblichem Mangel.
- Schadensersatzansprüche des Kunden sind beschränkt auf die Regelungen in Ziff. 8 und sonst ausgeschlossen.
8. Haftung
- Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, ausgenommen Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder vorsätzlicher/grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
- Bei Verletzung Kardinalpflichten haftet WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper, Gesundheit.
- Einschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder Produkthaftung.
- Ein Freikündigungsrecht des Kunden (z. B. §§ 651, 649 BGB) ist ausgeschlossen; Kündigung aus anderen Gründen nur bei Verantwortlichkeit von WIKO Klebetechnik Sp. z o.o.
9. Verjährung
- Frist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme.
- Für Bauwerke oder als Baustoff verwendete Sachen gilt 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), zzgl. Sonderregelungen (§ 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3; §§ 444, 479 BGB).
- Diese Fristen gelten auch für Schadensersatzansprüche aus Mängeln, sofern nicht gesetzliche Fristen (§§ 195, 199 BGB) kürzer sind.
10. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die Ware Eigentum der WIKO Klebetechnik Sp. z o.o.
- Vor Eigentumsübergang darf die Ware nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde informiert WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. bei Insolvenzverfahren oder Zugriffen Dritter schriftlich; Kosten trägt der Kunde.
- Bei vertragswidrigem Verhalten (insbesondere Nichtzahlung) kann WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. vom Vertrag zurücktreten und Ware herausverlangen; Fristsetzung oder Entbehrlichkeit vorausgesetzt.
-
Kunde darf Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten. Folgende Ergänzungen gelten:
- Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung begründet Eigentumsvorbehalt in vollem Wert; Miteigentum proportional bei Beteiligung Dritter.
- Forderungen aus Weiterverkauf tritt der Kunde zur Sicherung ab; WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. nimmt an.
- Kunde bleibt Einziehung bevollmächtigt, WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. kann Verzicht erklären, andernfalls Widerruf möglich.
- Bei Sicherungsüberschuss > 10 % werden auf Wunsch Sicherheiten freigegeben.
- Kunde behandelt Vorbehaltsware pfleglich, versichert sie gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden und führt Inspektionen/Konservierungen durch.
11. Datennutzung
- WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. speichert und verarbeitet Daten gemäß BDSG (§§ 4, 4a) zu Vertragsdurchführung, Kundenpflege sowie eigenen Werbe- und Informationszwecken; Weitergabe nur bei gesetzlicher Pflicht.
- Kunde stimmt Werbung (z. B. Newsletter) zu und kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail an info.de@gluetec-group.com widersprechen.
12. Verbot des Abwerbens von Mitarbeitern
Dem Vertragspartner ist es untersagt, während der Zusammenarbeit und für 12 Monate danach Mitarbeiter der WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. oder verbundener Unternehmen direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstoß behält sich WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. Schadensersatzansprüche vor.
13. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
- Gerichtsstand für Verträge mit WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. ist Częstochowa.
- Es gilt ausschließlich polnisches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort für Zahlungen (Überweisung, Scheck, Barzahlung) ist der Geschäftssitz bzw. benannte Konten der WIKO Klebetechnik Sp. z o.o.
14. Höhere Gewalt
- Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt; er unternimmt alle Anstrengungen, die Verzögerung zu verkürzen.
- Im Fall höherer Gewalt informiert der Verkäufer den Käufer unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Dauer der Verzögerung.
15. Vertraulichkeit
- Informationen aus den AGB und solche, die im Zusammenhang mit Auftragsausführung erlangt wurden, sind vertraulich und dürfen nur bei gesetzlicher Pflicht an Dritte weitergegeben werden.
- Verkäufer behandelt Handelsvolumen, Preise, Rabatte, Spezifikationen, logistische und technologische Daten vertraulich.
- Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Auftragsabschluss; Nutzung nur zur Auftragsdurchführung.
16. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
- Der Auftrag unterliegt polnischem materiellen und Verfahrensrecht.
- Bei mehrsprachigen Fassungen ist die polnische Version maßgeblich.
Stand: Mai 2025