Mehr Arbeitsschutz als Ziel - Europaparlament legt Grenzwerte für Diisocyanate fest
8. Februar 2024
Gluetec News
2024, Press
Wie die KI GROUP diese Woche berichtete, sollen bald erstmals europaweit einheitliche Grenzwerte für Diisocyanate eingeführt werden. Dem Kommissionsvorschlag hat das Europa Parlament bereits zugestimmt, es fehlt lediglich noch die Zustimmung des europäischen Rats, was als reine Formsache gilt. Damit könnte das neue Gesetzt bereits in wenigen Wochen in Kraft treten.
Ziel dieses Gesetzpakets sei es in allen Staaten gleiche, neue Grenzwerte für Diisocyanate und auch für Blei festzulegen. Zusammen mit den bereits beschlossenen Pflichtschulungen ("Isocyanat-Führerschein") sollen durch die neuen Grenzwerte rund 4 Mio. Beschäftigte in Europa besser vor den Folgen in der PUR-Verarbeitung geschützt werden. Man schätzt, dass ca. 9-15 % aller Asthmaerkrankungen bei erwerbstätigen Erwachsenen auf den Kontakt mit Diisocyanaten zurückzuführen sind. Nach aktuellen Schätzungen werden rund 2,4 Mio Unternehmen europaweit von den neuen Regelungen der PUR-Verarbeitung betroffen sein.
Aktuell haben die Mehrzahl der Staaten eigene Grenzwerte festgelegt - 17 µg NCO/m³ gelten zum Beispiel in Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien und Polen. In dem neuen Gesetz wurden folgende Grenzwerte festgelegt:
In der Übergangsfrist bis Ende 2028:
Ab 2029:
Quellen
KI WEB: UPDATE - PUR-BRANCHE: Europaparlament bestätigt erste Grenzwerte für Diisocyanate: – Kunststoff Information (kiweb.de)
Aktuelle Informationen über die neue EU-Richtlinie finden SIe hier: Europäischer Rat
Ziel dieses Gesetzpakets sei es in allen Staaten gleiche, neue Grenzwerte für Diisocyanate und auch für Blei festzulegen. Zusammen mit den bereits beschlossenen Pflichtschulungen ("Isocyanat-Führerschein") sollen durch die neuen Grenzwerte rund 4 Mio. Beschäftigte in Europa besser vor den Folgen in der PUR-Verarbeitung geschützt werden. Man schätzt, dass ca. 9-15 % aller Asthmaerkrankungen bei erwerbstätigen Erwachsenen auf den Kontakt mit Diisocyanaten zurückzuführen sind. Nach aktuellen Schätzungen werden rund 2,4 Mio Unternehmen europaweit von den neuen Regelungen der PUR-Verarbeitung betroffen sein.
Aktuell haben die Mehrzahl der Staaten eigene Grenzwerte festgelegt - 17 µg NCO/m³ gelten zum Beispiel in Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien und Polen. In dem neuen Gesetz wurden folgende Grenzwerte festgelegt:
In der Übergangsfrist bis Ende 2028:
- 10 μg NCO/m³ für einen 8h Arbeitstag in Erzeugung oder Verarbeitung
- 20 μg NCO/m³ für den Kurzzeitkontakt von bis zu 15 min
Ab 2029:
- 6 μg NCO/m³ für einen 8h Arbeitstag in Erzeugung oder Verarbeitung
- 12 μg NCO/m³ für den Kurzzeitkontakt von bis zu 15 min
Quellen
KI WEB: UPDATE - PUR-BRANCHE: Europaparlament bestätigt erste Grenzwerte für Diisocyanate: – Kunststoff Information (kiweb.de)
Aktuelle Informationen über die neue EU-Richtlinie finden SIe hier: Europäischer Rat