AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der Firma Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Diese Verkaufsbedingungen gelten weiter auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie keiner gesonderten neuerlichen Vereinbarung zugeführt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG entfalten keine Wirksamkeit, sofern sie seitens Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG nicht anerkannt werden. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen entfalten auch dann Wirksamkeit, selbst wenn Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist und eine Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
2. In den Kaufverträgen, die zwischen Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG und dem Kunden anlässlich des Kaufvertragsabschlusses abgeschlossen werden, sind die grundsätzlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG enthalten, darüberhinausgehende – in den Kaufverträgen nicht enthaltene – Vertragsbedingungen werden durch die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt.

2. Mindestbestellwert
1. Der Mindestbestellwert pro Auftrag für Lieferungen nach Deutschland und ins Ausland beträgt 150,00 € (netto Warenwert). Bestellungen mit geringerem Bestellwert können auch ausgeführt werden. Für diese Kleinaufträge unter dem Mindestbestellwert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 50,00 € zzgl. MwSt. pro Auftrag.

3. Angebot und Vertragsabschluss
1. Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist durch Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG als angenommen gesehen werden. Ebenso steht Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG ohne Angaben von Gründen ein Ablehnungsrecht hinsichtlich eines an Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG erstellten Kaufangebotes zu. Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, ein Angebot explizit abzulehnen, kann allerdings nicht in Haftung gezogen werden, wenn ein Angebot seitens des Kunden nicht beantwortet wird und keine Lieferung bzw. Übersendung der Produkte vorgenommen wird.
2. Die Angebote von Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
3. Sie stimmen zu, dass Sie zukünftig Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen im PDF Format per Mail zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen über elektronische Rechnungen und wie man eine Kopie der Rechnung auf Papier erhalten kann, können Sie über den zuständigen Sachbearbeiter der Firma Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG erfahren.

4. Zahlungsbedingungen
1. Die Preise von Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG gelten ab Werk, sollte nichts anderes vertraglich vereinbart worden sein. In diesen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen, es handelt sich um Nettopreise. Zuzüglich zu den Nettopreisen wird die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungslegung in der an den Kunden zu legenden Faktura gesondert ausgewiesen.
2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG und dem Kunden zulässig. Der Kaufpreis ist netto (somit ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt oder kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Kaufpreis wertgestellt auf einem der Konten der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG eingetroffen ist. Im Fall von Scheckzahlung gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck tatsächlich eingelöst werden konnte.
3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, und es werden insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 8 % Prozentpunkten über den jeweils gültigen Basiszinssatz seitens Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG verrechnet.
4. Der Kunde ist zur Aufrechnung (sei es aus Mängelrügen oder sonstigen Gegenansprüchen) gegen den Kaufpreis nur dann berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder von Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG anerkannt wurden. Ansonsten steht dem Kunden keine Aufrechnung gegen den Kaufpreis zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nicht berechtigt.
5. Kosten für Verpackungsmaterialien werden laut aktueller Preisliste immer extra berechnet. Bitte erfragen Sie die aktuellen Preise bei Ihrem Kundenberater. Die Verpackungskosten staffeln sich je nach Größe und Gewicht: Pakete bis zu 30 kg, Halbpalette plus Palettengebühr und Europalette plus Palettengebühr (die Palettengebühr wird bei Rücksendung zurückerstattet).

5. Liefer- und Leistungszeitrum
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind lediglich seitens Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG unverbindliche Angaben. Die von Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn sämtliche technischen Fragen mit dem Kunden abgeklärt worden sind. Ebenso hat der Kunde sämtliche ihm obliegende Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
2. Die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG ist berechtigt, vereinbarte Lieferfristen einseitig zu verlängern, dies gegen entsprechende vorherige Ankündigung gegenüber dem Kunden. Eine Haftung der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG gegenüber dem Kunden für den Fall eines Lieferverzuges ist mit 15 % des (im Verzug befindlichen) Lieferwertes begrenzt.
3. Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen aus jedem an sie erteilten Auftrag / jeder Bestellung berechtigt, und andererseits ist der Kunde verpflichtet, Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit anzunehmen.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG berechtigt, den Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen vom Kunden zu begehren. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. schuldhaften Verzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Kunden über.

6. Gefahrenübergang – Versand/Verpackung
1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG wird allerdings entsprechende Versandversicherungen abschließen, sollte dies der Kunde ausdrücklich wünschen. Die diesbezüglich entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden – gesondert ausgewiesen – an den Kunden seitens Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG zur Verrechnung gebracht.
2. Transport- und sonstige Verpackungen werden von Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG (mit Ausnahme von Europaletten) nicht zurückgenommen. Der Kunde hat die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten vorzunehmen.
3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so wird Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG die zum Versand bereiten und bestellten Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich und ist die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die bestellten Waren in Rechnung zu stellen.

7. Gewährleistung/Abnahme
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist.
2. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG (insbesondere in Katalogen oder auf der Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden.
3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), die sich die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG nicht zu eigen macht, wird keine Haftung übernommen. Diese werden also nicht Vertragsbestandteil.
4. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Vertragsprodukte zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen. Zeigt sich später ein Mangel, der nicht bei Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter Mangel), hat der Kunde unverzüglich nach Kenntniserlangung, ebenfalls spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen, den versteckten Mangel der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG schriftlich anzuzeigen. Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige bei der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG. Bei verspäteten Rügen oder einer unterlassenen Untersuchung/Begutachtung der übermittelten Waren ist die Haftung der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Der Kunde ist nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen oder bei Vereinbarung einer Abnahme verpflichtet, die Leistung des Auftragnehmers spätestens zwei Wochen nach Lieferung abzunehmen. Sollte innerhalb der vorgenannten Frist eine Abnahme nicht erfolgen, gilt die Leistung als abgenommen.
5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6. Die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7. Der Kunde hat der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware aus der gelieferten Produktcharge zu Prüfungszwecken und ggf. Laboruntersuchungen zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Hiervon ausgeschlossen sind erhöhte Kosten, die dadurch entstehen, dass sich der Vertragsgegenstand an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Sollte kein Mangel vorliegen, kann die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
9. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung von Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziff. 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8. Haftung
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Einschränkungen der Abs.1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
4. Die sich aus den Abs. 1 bis 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein etwaiges freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

9. Verjährung
1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB).
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 8 Abs. 1 und 2 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent, die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG gegenüber dem Kunden jetzt oder zukünftig entstehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG gehörenden Waren erfolgen. Die diesbezüglichen Aufwendungen und Kosten trägt der Kunde.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG ab. Die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG um mehr als 10%, wird die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG freigeben.
5. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich sind, sind vom Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig und angemessen durchzuführen.

11. Datennutzung
1. Die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG speichert persönliche und geschäftliche, kunden- bzw. kundenbezogene Daten nach den Vorgaben des und in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sog. Datenerhebung. Der Kunde stimmt der Erhebung dieser Daten ausdrücklich zu und erklärt bezüglich dieser sowie deren Verarbeitung gem. §§ 4, 4a BDSG ausdrücklich seine Einwilligung. Die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG speichert und verarbeitet diese Daten ausschließlich zu Zwecken der notwendigen Be-, Ver- und Abarbeitung der Kundenbeziehung, deren Pflege sowie zu ausschließlich eigenen Werbe- und Informationszwecken. Eine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb gesetzlicher Erfordernisse oder Verpflichtungen erfolgt nicht.
2. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG ihn auf verschiedenen Kommunikationswegen über Produkte, Verfahren, Techniken o.ä., beispielsweise in Form eines Newsletters informiert (Werbung) und hierfür die gespeicherten Daten nutzt. Der Kunde hat die Möglichkeit dieser Werbung schriftlich oder durch eine E-Mail an info.de@gluetec-group.com zu widersprechen.

12. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendendes Recht
1. Als Gerichtsstand gilt für jeden mit der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG abgeschlossenen Vertrag Würzburg.
2. Als anzuwendendes Recht gilt zwischen Kunde und Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG ausschließlich die Anwendbarkeit deutschen Rechts als vereinbart (mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes, dessen Anwendung ausgeschlossen wird).
3. Erfüllungsort: Sämtliche Zahlungen (sowie Scheckzahlungen/Barzahlungen/Überweisungen) sind an die Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG auf die bekannt zu gebenden Konten oder bei Barzahlungen direkt am Geschäftssitz der Gluetec Industrieklebstoffe GmbH & Co. KG vorzunehmen.

Stand: Dezember 2021

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