Diisocyanate – was Sie ab sofort bedenken müssen

Die EU-Kommission hat Verordnung 2020/1449 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert, in dem es um die Beschränkung von Diisocyanaten geht.

Demnach dürfen Diisocyanate nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen und Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, wenn deren Konzentration einzeln und in Kombination 0,1 Gew.-% oder mehr beträgt. 

Sobald dieser Grenzwert überschritten wird, müssen alle Anwender ab sofort vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben. Mit der Beschränkung sollen insbesondere industrielle und gewerbliche Anwender vor berufsbedingten Erkrankungen (Berufsasthma und Dermatitis) geschützt und somit die Anzahl an Erkrankungen reduziert werden.

Für unseren zweikomponentigen Polyurethanklebstoff BLOCK BOND® trifft dies nicht zu.Wir bestätigen, dass die Konzentration der Diisocyanate bei unserem Produkt BLOCK BOND®einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt. Eine zusätzliche Schulung Ihrer Mitarbeiter ist nicht notwendig. BLOCK BOND® ist außerdem frei von potenziell krebserregenden Inhaltsstoffen, da die verwendeten Isocyanate aliphatisch sind.

Alle detaillierten Informationen finden Sie in Abschnitt 3 unseres Sicherheitsdatenblatts, dass Sie unter folgendem Link abrufen können:
https://sumdat.net/sida/qr/view.xhtml?id=nkm0z1v8

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns unter info.de@gluetec-group.com und der Telefonnummer +49 9369 9836-0 zu kontaktieren.

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